EPP als Leistung erfasst und beim Altersentlastungsbetrag berücksichtigt, alles paletti.
In der Vorausberechnung von Mein ELSTER erscheint die EPP-Zahlung an Rentner nach wie vor nicht, obwohl die Zahlung beim Bescheinigungsabruf
schon seit Ende März automatisch in die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung übernommen wird. Selbst beim Bezug von nur einer Rente
und keinerlei weiteren Einkünften bleibt die EPP-Zahlung außen vor. Nach wie vor gibt es nur einen nichtssagenden Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass in der unverbindlichen Steuerberechnung die Energiepreispauschale aus technischen Gründen nicht immer einbezogen werden kann.

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